Rechtsprechung
BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Eingruppierung - Diplom-Ökonom als Berufsschullehrer
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung eines Diplom-Ökonoms als Berufsschullehrer; Anforderungen an einen "zusätzlichen berufspädagogischen Abschluß"; Notwendigkeit eines "zusätzlichen berufspädagogischen Abschlusses" ; Einordnung als Zusatzstudium "Erwachsenenpädagogik/Berufsbildung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 21.11.1997 - 1 Ca 393/96
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.1998 - 5 Sa 606/97
- BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201). - BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen …
Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201). - BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters
Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.1998 - 5 Sa 606/97
Tarifgerechte Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe; …
Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 17. August 1998 - 5 Sa 606/97 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
Eingruppierung eines Berufsschullehrers mit Diplomingenieurabschluß einer …
Im Unterschied zur Erwachsenenpädagogik hat die Fachschulpädagogik eindeutig einen berufsbezogenen Inhalt (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 841/98 - nv.).Dies folgt schon daraus, daß die die betroffenen Berufsgruppen im einzelnen aufführende Fußnote 10, die zudem noch hinsichtlich der Diplomabsolventen einen Auffangtatbestand enthält, überflüssig und damit nicht zu erklären wäre, wenn stets zusätzlich noch die Lehrbefähigung für die entsprechende Schulart, die im Wege der Bewährung anerkannt sein muß, im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 11 verlangt werden würde (Senatsurteil vom 15. März 2000 -10 AZR 841/98 - nv.).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 2 Sa 3/13
Berufsschullehrer - Eingruppierung
Erfüllt ein Lehrer an beruflichen Schulen die Voraussetzungen zur Fußnote 10 der Besoldungsgruppe A12 (z. B. Abschluss des Diplom-Ingenieur-Pädagogen), so kommt es auf die Lehrbefähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen nicht an (Anschluss an BAG vom 15.03.2000, 10 AZR 841/98).Jeder Lehrer, der über eine entsprechende Lehrbefähigung bei entsprechender Verwendung verfügt, muss ohnehin in die Besoldungsgruppe A12 eingestuft werden (vgl. ebenso: BAG vom 15.03.2000, 10 AZR 841/98).
- BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 635/99 Zunehmend wird der Terminus Berufspädagogik auch für jene Teile der Ausbildung und Prüfung der Ausbilder gebraucht, die sich auf Fragen der allgemeinen pädagogischen Führung der Auszubildenden, der Überwindung von Lernhemmungen, der Bewältigung von Konflikten im Rahmen der betrieblichen Ausbildung, der didaktischen und methodischen Probleme bei der Planung und Durchführung der Berufsausbildung und ähnliches beziehen (Brockhaus Enzyklopädie; vgl. auch BAG 15. März 2000 - 10 AZR 841/98 - nv.).